Reisebedingungen

Reisebedingungen

1. Vertragsgrundlage

1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie (Teilnehmer) sport-shop halpaus (ssh) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an

1.2. Die Anmeldung hat schriftlich auf dem vorgedruckten oder dem digitalen Formular zu erfolgen. Sie erfolgt durch den Teilnehmer auch für alle anderen in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, wobei der Anmeldende für deren und seine Verpflichtungen einsteht.

1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ssh zustande.

 

2. Bezahlung

2.1. Die Anzahlung in Höhe von 50,00 € pro Teilnehmer ist nach Annahme durch ssh fällig.

2.2. Die Restzahlung hat spätestens 14 Tage vor Reisebeginn unaufgefordert zu erfolgen. Verstreicht diese Frist, so ist ssh berechtigt, einen neuen Reiseteilnehmer von der Warteliste nachrücken zu lassen.

2.3. Alle Zahlungen für die Reisen erfolgen per Überweisung auf das auf der Anmeldung angegeben Konto. Bei Zahlung des vollständigen oder teilweisen Reisepreises mit Kreditkarte ist ssh berechtigt, die entstehenden Gebühren in Rechnung zu stellen.

 

3. Rücktritt durch den Teilnehmer

3.1. Im Falle eines Rücktritts, der stets schriftlich erfolgen muss, ist der Teilnehmer berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. In jedem Fall werden 30 EURO Bearbeitungsgebühr fällig.

 

3.2. Sollte bis Reisebeginn keine Neubelegung erfolgt sein, stellt Ihnen ssh folgende am Tag des Eingangs der Rücktrittserklärung bemessene, pauschalisierte Stornokosten in Rechnung:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 15%

vom 59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 25%

vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 55%

vom 29. Tag bis 14. Tag vor Reisebeginn 60%

vom 13. Tag vor Reisebeginn bis Reisebeginn 90% des vereinbarten Reisepreises.

3.3. Bei Fremdleistungen, die von ssh aus lediglich vermittelt werden, gelten die Geschäftsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers.

 

4. Rücktritt und Kündigung durch ssh

 

4.1 Sollte ein Reise nicht die zur Durchführung notwendige Teilnehmerzahl erreichen oder andere zwingende Gründe eine Durchführung entgegenstehen, so ist ssh dazu berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Der Teilnehmer wird hiervon unverzüglich unterrichtet und erhält die bereits geleisteten Zahlungen komplett zurück.

 

4.2 Falls eine Reise zum Zeitpunkt der Anmeldung des Reiseteilnehmer schon ausgebucht sein sollte, wird der Teilnehmer informiert und erhält seine geleisteten Zahlungen zurück.

 

5. Haftungen

5.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

5.2 Die vertragliche Haftung von ssh ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden das Teilnehmers nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ssh für einen, dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

5.3. Das Fahren außerhalb der markierten und gesicherten Pisten erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Dies gilt auch dann, wenn ein Betreuer beim Verlassen der Piste es unterlassen sollte, auf diesen Haftungsausschluss ausdrücklichen hinzuweisen.

 

6. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

6.1. Es besteht Einvernehmen zwischen Teilnehmer und ssh, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

6.2. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung  Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

 

7. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht

 

7.1. Der Teilnehmer ist bei auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Beanstandung dem Reiseleiter unverzüglich zu melden. Wird diese Meldung schuldhaft unterlassen, besteht in jedem Falle kein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

 

8. Ansprüche und Verjährung

 

8.1. Eventuelle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende bei ssh geltend zu machen. Ansprüche im Zusammenhang mit einer Reise verjähren allgemein nach einem Monat.

 

9. Sonstiges

9.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

9.2. Alle genannten Bedingungen werden mit der Anmeldung ausdrücklich als verbindlich anerkannt.

9.3. Bitte bei Überweisungen die Reisenummer (z.B. Warth 2022/01) und die einzelnen Namen bei Zahlung für mehrere Teilnehmer angeben, damit sie richtig verbucht werden.

9.4. Sollten Zulieferer von ssh Preissteigerungen für z. B. deren Leistungen, Rohstoffe oder Energie ankündigen, ist ssh auch kurzfristig berechtigt diese Preissteigerungen bis eine Woche vor Reisebeginn an den Gast weiter zugeben. Die Information durch ssh an den Teilnehmer muss stets schriftlich und unverzüglich erfolgen.

 

Veranstalter:

sport-shop halpaus, Auf der Hardt 9, 53797 Lohmar

Tel. 01573/5520014; e-Mail: reisen@halpaus.de

Bankverbindung: VR-Bank Rhein Sieg eG; BLZ 370 695 20; Kto.Nr. 210 549 20 25                                                Fassung vom 1.8.2022

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